Förderrichtlinien

Wir sehen uns als Dach und Interessenvertretung für die Akteure in Utopiastadt, im Quartier und des über- regionalen Netzwerkes. Für die operative Unterstützung der Akteure haben wir die UTOPIASTADT gemein- nützigeGmbH gegründet. Diese wie auch andere gemeinnützige Organisationen, die in unserem Förder- bereichen aktiv sind, können auf basis dieser Förderrichtlinien des Förderverein Utopiastadt e.V. finanzielle Unterstützung beantragen.

Förderrichtlinien des Förderverein UTOPIASTADT e.V.

Förderanträge können nur von gemeinnützigen Einrichtungen gestellt werden und müssen mit einer Kurz- beschreibung des Projekts bzw. des Vorhabens versehen sein. Sie werden vom Förderverein zeitnah und unbürokratisch bearbeitet.
Der Förderverein Utopiastadt e.V. fördert im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Sport, sowieder Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden und auch die Förderung des bürgerschaft- lichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke insbesondere im kulturellen und sozialen Kontext von Stadt- und Quartiersentwicklung.

1. Mindestinhalt des Projektantrags

Der Antrag ist formlos und muss mindestens Angaben des Projektträgers über Inhalt, Maßnahmen, Kosten- und Zeitplanung sowie die 22-stellige IBAN-Bankverbindung des antragstellenden Trägers enthalten. Die Projektbeschreibung darf drei DIN A4-Seiten nicht überschreiten (bitte ohne Fotos). Eine finanzielle Unter- stützung erfolgt nur an Träger, die ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO sind.

Dabei ist kurz darzulegen, welche Ziele mit dem Projekt erreicht werden sollen. Die Projektträger müssen eine sachgerechte, wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung der Mittel gewährleisten. Dem An-
trag ist eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids beizufügen. Die Antragsunterlagen sind als E-Mail einzureichen.

2. Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwend- ungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden. Immobile Investitionen müssen gemäß dem Förderzweck mindestens fünf Jahre lang genutzt werden. Die Gegenstände sind zu inventaris- ieren. Die Projektträger dürfen die erworbenen Gegenstände nur mit Zustimmung des Förderverein Utopias- tadt e.V. verkaufen oder einer anderen Verwendung zuführen.

3. Abrechnung und Mitteilungspflicht des Projektträgers

Unmittelbar nach Erhalt des Förderbetrags schickt der Empfänger dem Förderverein Utopiastadt e.V. eine Zuwendungsbestätigung zu. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist durch einen kurzen Sachbericht nachzuweisen. Die Belege verbleiben beim Projektträger. Der Nachweis muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes vorliegen. Im Sachbericht ist konkret darzustellen, welche Maßnahmen durch- geführt und welche Erfolge erzielt wurden.

4. Öffentlichkeitsarbeit

Utopiastadt e.V. freut sich, wenn das Projekt bzw. der Projektträger in seiner Presse- und Öffentlichkeitsar- beit sowie auf der/den eigenen Website(s) auf die Förderung mit Logo und Schriftzug des Fördervereins hinweist.